Leitfaden zur Hilfsmittel-Beantragung
Finden Sie hier die wichtigsten Information, wie Sie unsere Hilfsmittel für sich oder eine zu betreuende Person zur häuslichen Nutzung beantragen können.
Made for Movement vertreibt diese Hilfsmittel im Direktvertrieb und reicht für Sie den Antrag für die Versorgung – inklusive aller Unterlagen – direkt bei Ihrer Krankenkasse ein!
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INNOWALK
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NF-WALKER
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XPLORE
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Sie haben den Innowalk bereits kennengelernt und möchten nun das Gerät für zu Hause beantragen?
Unser bewährtes Hilfsmittel findet sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, passgenau in der Produktgruppe 32 für Therapeutische Bewegungsgeräte.
Die Hilfsmittelnummer 32.06.01.0021 gilt für die Modelle Innowalk 2 Small, Medium und Large (Art.-Nr.: 304597, 304307 und 304308).
Grundsätzlich gilt: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wurde.
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Folgende Schritte sind nun zu erledigen:
1. Erprobung des Innowalk
Für eine Beantragung ist eine vorherige Erprobung des Innowalk notwendig, um eventuelle Risiken auszuschließen und um sicherzustellen, dass der/die PatientIn das Gerät ohne Problem nutzen kann.
Bitte dokumentieren Sie die Erprobung möglichst genau inkl. Video. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Vorlage für die Dokumentation und einen Status-/Erprobungsbericht zum Ausfüllen zur Verfügung.
Sollte bisher keine Erprobung stattgefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne zwecks Erprobungsmöglichkeiten.
2. Ärztliche Verordnung
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Außerdem sollte die Hilfsmittelnummer direkt auf der Verordnung vermerkt werden.
Im Folgenden finden Sie Anregungen für einen Rezepttext bzw. Versorgungsvorschlag.
Je genauer die medizinische Notwendigkeit initial begründet wurde, umso leichter fällt es dem Kostenträger ihren Antrag zu genehmigen.
3. Übermittlung der Unterlagen an Made for Movement
Made for Movement vertreibt den Innowalk im Direktvertrieb und reicht für Sie den Antrag für die Versorgung mit einem Innowalk – inklusive aller Unterlagen – direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
Dort wird Ihr Antrag geprüft und bestenfalls direkt genehmigt.
Diese Unterlagen im Original sind für eine Beantragung notwendig:
- Rezept inkl. Begründung
- Dokumentation der Erprobungsphase (nur bei längerer Erprobung notwendig)
- Status-/Erprobungsbericht
- Einverständniserklärung Datenschutz
- weitere Unterlagen (wie Begründungen der TherapeutInnen oder ÄrztInnen)
Bitte senden Sie diese Unterlagen im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Speichern Sie das Video der Erprobung. Das Video kann im späteren Prozess durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen angefordert werden. Gerne können Sie uns vorab das Video übermitteln.
Nach Eingang der Genehmigung vereinbaren wir einen Auslieferungstermin. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrem/Ihrer zuständigen AnsprechpartnerIn bei Made for Movement in Verbindung.
Ihr Bewegungstrainer wird so schnell wie möglich geliefert - und nach einer ausführlichen Einweisung sowie individuellen Anpassung kann das Training schon losgehen!
4. Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Antrag in erster Instanz abgelehnt wird.
Meist fehlt lediglich eine zusätzliche Begründung oder Klarheit über die Zielsetzung, so dass ein Widerspruch fristgerecht eingereicht werden muss.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit uns Verbindung. Gerne unterstützen wir Sie!
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Diese sollte sich an dem im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Nutzen orientieren.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis – genereller Nutzen des Innowalk:
„… Die unterstützte Vertikalisierung ermöglicht ein Training unter Eigengewicht. So wird eine natürliche Art der Bewegung des menschlichen Körpers erreicht, und zwar die Bewegung in der aufrechten Position. Der Innowalk dient somit dem „dynamischen“ Stehen und damit zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung, bzw. der Verhütung einer drohenden Verschlimmerung der vorhandenen Behinderung oder den Hinzutritt einer drohenden, wertungsmäßig neuen Behinderung abwendet…“
Hier ein Beispiel für einen Rezepttext inkl. Begründung:
Ein Bewegungstrainer Innowalk (HMV-Pos.Nr.: 32.06.01.0021) nach erfolgreicher Erprobung inkl. notwendigem Zubehör. Der Patient benötigt ein hochfrequentes, repetitives Beintraining bei max. Vertikalisierung unter Eigengewicht. Dies kann ausschließlich durch eine Versorgung des Beintrainers Innowalk zu Hause ermöglicht werden. Es wird ein tägliches Training mit folgender Zielsetzung empfohlen (bitte individuell wählen):
- Reduzierung der Spastik/Muskeltonus
- Steigerung/Erhalt der Muskelkraft
- Vermeidung/Reduzierung von Kontrakturen
- Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit
- Postoperative Bewegung der Beine
- Verbesserung der Bewegungsfunktion
- Verbesserung der Darmtätigkeit
- Verbesserung des Hautstoffwechsels (Dekubitusprophylaxe)
- Stimulation der Kreislauf- und Stoffwechseltätigkeiten
- Verbesserung der Knochendichte
- Verbesserung der Ausdauer
- Reduzierung von Schmerzen
- Förderung von Selbständigkeit und Teilhabe
- Förderung von Gehfähigkeit und Gangsicherheit
- Erhalt der Oberkörper- und Rumpfstabilität
- Reduzierung von Rechts-Links-Defiziten
- Stärkung von psychischer und physischer Belastbarkeit
Bitte senden Sie die Verordnung im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Sie haben noch weitere Fragen zur Beantragung? Wir beraten Sie gerne!
Mail: info.de@madeformovement.com
Tel: + 49 (0) 511-234 81 60
Vorlagen notwendiger Dokumente
Vorlagen notwendiger Dokumente
Status-/Erprobungsbericht
HIER der Link zum Innowalk-Status-/Erprobungsbericht. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus!
Einverständniserklärung Datenschutz
Bitte füllen Sie DIESE Einverständniserklärung aus.
Dokumentation der Erprobungsphase
Sollte Ihre Krankenkasse eine längere Erprobungsphase einfordern, finden Sie HIER einen Link zur Dokumentation.
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
In unserer Rubrik WISSENSWERTES finden Sie weitere wertvolle Informationen zum Innowalk:
** Blog-Artikel **
Alles, was Sie über das neueste Innowalk-Modell 2.0 wissen müssen! - Oktober 2023
Aktiv leben: Der Innowalk – jetzt im Hilfsmittelverzeichnis - März 2024
Eishockeyspieler Tobias: Sein Leben nach einer Rückenmarksverletzung - April 2024
Tom und sein Innowalk – ein Leben voller Bewegung und Aktivität - Mai 2024
** On-Demand-Webinare**
Der Bewegungstrainer Innowalk - jetzt mit Hilfsmittelnummer
Innovative Behandlungsmethoden mit dem Ganzkörper-Bewegungstrainer Innowalk und Innowalk Pro
** Broschüren/Poster **
Der Innowalk - kurz und kompakt
Innovative Hilfsmittel für die Individualversorgung
Aktivitätsempfehlungen für Kinder
Aktivitätsempfehlungen für Erwachsene
** Wissenschaftliche Artikel (englisch) **
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Sie haben den NF-Walker bereits kennengelernt und möchten nun das Gerät für zu Hause beantragen?
Unser bewährtes Hilfsmittel findet sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, passgenau in der Produktgruppe 10 für Gehhilfen.
Die Hilfsmittelnummer 10.46.02.3045 gilt für die Modelle NF-Walker 2 XS und S.
Die Hilfsmittelnummer 10.46.02.3039 gilt für die Modelle NF-Walker 2 XR5.
Grundsätzlich gilt: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wurde.
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Folgende Schritte sind nun zu erledigen:
1. Erprobung des NF-Walker
Für eine Beantragung ist eine vorherige Erprobung des NF-Walker notwendig, um eventuelle Risiken auszuschließen und um sicherzustellen, dass der/die PatientIn das Gerät ohne Problem nutzen kann.
Die Erprobung wird durch Made for Movement vor Ort durchgeführt und dokumentiert (inkl. Video).
Sollte bisher keine Erprobung stattgefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne zwecks Erprobungsmöglichkeiten vor Ort.
2. Ärztliche Verordnung
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Außerdem sollte die Hilfsmittelnummer direkt auf der Verordnung vermerkt werden.
Im Folgenden finden Sie Anregungen für einen Rezepttext bzw. Versorgungsvorschlag.
Je genauer die medizinische Notwendigkeit initial begründet wurde, umso leichter fällt es dem Kostenträger ihren Antrag zu genehmigen.
3. Übermittlung der Unterlagen an Made for Movement
Made for Movement vertreibt den NF-Walker im Direktvertrieb und reicht für Sie den Antrag für die Versorgung mit einem NF-Walker – inklusive aller Unterlagen – direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
Dort wird Ihr Antrag geprüft und bestenfalls direkt genehmigt.
Diese Unterlagen im Original sind für eine Beantragung notwendig:
- Rezept inkl. Begründung
- Dokumentation der Erprobungsphase (nur bei längerer Erprobung notwendig)
- Status-/Erprobungsbericht
- Einverständniserklärung Datenschutz
- weitere Unterlagen (wie Begründungen der TherapeutInnen oder ÄrztInnen)
Bitte senden Sie diese Unterlagen im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Speichern Sie ebenfalls das Video der Erprobung bei Ihren Unterlagen. Dieses kann im späteren Prozess durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei Ihnen oder bei Made for Movement angefordert werden.
Nach Eingang der Genehmigung vereinbaren wir einen Auslieferungstermin. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrem/Ihrer zuständigen AnsprechpartnerIn bei Made for Movement in Verbindung.
Ihre Gehhilfe wird so schnell wie möglich geliefert - und nach einer ausführlichen Einweisung sowie individuellen Anpassung kann der NF-Walker genutzt werden!
4. Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Antrag in erster Instanz abgelehnt wird.
Meist fehlt lediglich eine zusätzliche Begründung oder Klarheit über die Zielsetzung, so dass ein Widerspruch fristgerecht eingereicht werden muss.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit uns Verbindung. Gerne unterstützen wir Sie!
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Diese sollte sich an dem im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Nutzen orientieren.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis – genereller Nutzen einer Gehhilfe:
„… Gehhilfen dienen dem Zweck, die Mobilität bei vorliegenden Beeinträchtigungen der Geh- und Stehfunktion der/des Versicherten vorübergehend oder dauerhaft zu sichern und zu fördern. Damit wird die Versicherte bzw. der Versicherte in die Lage versetzt, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen und Teilhabe zu erreichen. Zu den Gehhilfen zählen auch Hilfsmittel, welche in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld für das Erlernen bzw. Trainieren des aktiven Gehens bzw. der selbstständigen Fortbewegung benötigt werden.“
Hier ein Beispiel für einen Rezepttext inkl. Begründung:
Eine Gehhilfe NF-Walker 2 XS/S (HMV-Nr.: 10.46.02.3045 / NF-Walker XR5 (HMV-Nr.: 10.46.02.3039) nach erfolgreicher Erprobung inkl. notwendigem Zubehör. Der Patient benötigt eine schienengeführte Gehilfe, zur Förderung oder zum Erlernen der Gehbewegung bei gleichzeitiger Gewichtsübernahme, mit dem Ziel der Fortbewegung und des aktiven Stehens. Dies kann ausschließlich durch eine Versorgung mit der Gehhilfe NF-Walker ermöglicht werden. Es wird eine tägliche Nutzung mit folgender Zielsetzung empfohlen (bitte individuell wählen):
- Steigerung/Erhalt der Muskelkraft
- Korrektur der Beinachsen
- Reziproke Führung der Beinbewegung
- Vermeidung/Reduzierung von Kontrakturen
- Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit
- Verbesserung der Darmtätigkeit
- Verbesserung der Knochendichte
- Steigerung der Ausdauer
- Förderung von Selbständigkeit und Teilhabe
- Reduzierung von Rechts-Links-Defiziten
Bitte senden Sie die Verordnung im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Sie haben noch weitere Fragen zur Beantragung? Wir beraten Sie gerne!
Mail: info.de@madeformovement.com
Tel: + 49 (0) 511-234 81 60
Vorlagen notwendiger Dokumente
Vorlagen notwendiger Dokumente
Status-/Erprobungsbericht
HIER der Link zum NF-Walker-Status-/Erprobungsbericht. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus!
Einverständniserklärung Datenschutz
Bitte füllen Sie DIESE Einverständniserklärung aus.
Dokumentation der Erprobungsphase
Sollte Ihre Krankenkasse eine längere Erprobungsphase einfordern, finden Sie HIER einen Link zur Dokumentation.
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
In unserer Rubrik WISSENSWERTES finden Sie weitere wertvolle Informationen zum NF-Walker:
** Blog-Artikel **
Vilgot – sein NF-Walker macht ihn glücklich - August 2023
Die 12 häufigsten Fragen zum NF-Walker - Juni 2022
Was gewinnt Ihr Kind durch den Einsatz unserer Gehhilfe NF-Walker? - Juni 2022
** Broschüren/Poster **
NF-Walker - Die Welt entdecken!
Innovative Hilfsmittel für die Individualversorgung
Der ultimative Leitfaden für Kinder mit Gehhilfen
** Wissenschaftliche Artikel/Produktstudien (englisch) **
The NF-Walker in the rehabilitation of children with a
pronounced movement disorder
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Sie haben den Xplore bereits kennengelernt und möchten nun das Gerät für zu Hause beantragen?
Unser bewährtes Hilfsmittel findet sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, passgenau in der Produktgruppe 10 für Gehhilfen.
Die Hilfsmittelnummer 10.46.02.3051 gilt für die Modelle Xplore S, M und L.
Grundsätzlich gilt: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wurde.
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Folgende Schritte sind nun zu erledigen:
1. Erprobung des Xplore
Für eine Beantragung ist eine vorherige Erprobung des Xplore notwendig, um eventuelle Risiken auszuschließen und um sicherzustellen, dass der/die PatientIn das Gerät ohne Problem nutzen kann.
Die Erprobung wird durch Made for Movement vor Ort durchgeführt und dokumentiert (inkl. Video).
Sollte bisher keine Erprobung stattgefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne zwecks Erprobungsmöglichkeiten vor Ort.
2. Ärztliche Verordnung
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Außerdem sollte die Hilfsmittelnummer direkt auf der Verordnung vermerkt werden.
Im Folgenden finden Sie Anregungen für einen Rezepttext bzw. Versorgungsvorschlag.
Je genauer die medizinische Notwendigkeit initial begründet wurde, umso leichter fällt es dem Kostenträger ihren Antrag zu genehmigen.
3. Übermittlung der Unterlagen an Made for Movement
Made for Movement vertreibt den Xplore im Direktvertrieb und reicht für Sie den Antrag für die Versorgung mit einem Xplore – inklusive aller Unterlagen – direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
Dort wird Ihr Antrag geprüft und bestenfalls direkt genehmigt.
Diese Unterlagen im Original sind für eine Beantragung notwendig:
- Rezept inkl. Begründung
- Dokumentation der Erprobungsphase (nur bei längerer Erprobung notwendig)
- Status-/Erprobungsbericht
- Einverständniserklärung Datenschutz
- weitere Unterlagen (wie Begründungen der TherapeutInnen oder ÄrztInnen)
Bitte senden Sie diese Unterlagen im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Speichern Sie ebenfalls das Video der Erprobung bei Ihren Unterlagen. Dieses kann im späteren Prozess durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei Ihnen oder bei Made for Movement angefordert werden.
Nach Eingang der Genehmigung vereinbaren wir einen Auslieferungstermin. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrem/Ihrer zuständigen AnsprechpartnerIn bei Made for Movement in Verbindung.
Ihre Gehhilfe wird so schnell wie möglich geliefert - und nach einer ausführlichen Einweisung sowie individuellen Anpassung kann der Xplore genutzt werden!
4. Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Antrag in erster Instanz abgelehnt wird.
Meist fehlt lediglich eine zusätzliche Begründung oder Klarheit über die Zielsetzung, so dass ein Widerspruch fristgerecht eingereicht werden muss.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit uns Verbindung. Gerne unterstützen wir Sie!
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Rezepttext/Versorgungsvorschlag
Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Diese sollte sich an dem im Hilfsmittelverzeichnis beschriebenen Nutzen orientieren.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis – genereller Nutzen einer Gehhilfe:
„… Gehhilfen dienen dem Zweck, die Mobilität bei vorliegenden Beeinträchtigungen der Geh- und Stehfunktion der/des Versicherten vorübergehend oder dauerhaft zu sichern und zu fördern. Damit wird die Versicherte bzw. der Versicherte in die Lage versetzt, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen und Teilhabe zu erreichen. Zu den Gehhilfen zählen auch Hilfsmittel, welche in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld für das Erlernen bzw. Trainieren des aktiven Gehens bzw. der selbstständigen Fortbewegung benötigt werden.“
Hier ein Beispiel für einen Rezepttext inkl. Begründung:
Eine Gehhilfe Xplore S, M oder L (HMV-Nr.: 10.46.02.3051) nach erfolgreicher Erprobung inkl. notwendigem Zubehör. Der Patient benötigt eine korrigierende Gehilfe, zur Förderung oder zum Erlernen der Gehbewegung, mit dem Ziel der Fortbewegung. Dies kann am besten durch eine Versorgung mit der Gehhilfe Xplore ermöglicht werden. Es wird eine tägliche Nutzung mit folgender Zielsetzung empfohlen (bitte individuell wählen):
- Steigerung/Erhalt der Muskelkraft
- Physiologische Positionierung der Beine
- Reziproke Führung der Beinbewegung
- Vermeidung/Reduzierung von Kontrakturen
- Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit
- Verbesserung der Darmtätigkeit
- Verbesserung der Knochendichte
- Steigerung der Ausdauer
- Förderung von Selbständigkeit und Teilhabe
- Reduzierung von Rechts-Links-Defiziten
Bitte senden Sie die Verordnung im Original an folgende Adresse:
Made for Movement GmbH
Niedersachsenstraße 25a
30853 Langenhagen
Sie haben noch weitere Fragen zur Beantragung? Wir beraten Sie gerne!
Mail: info.de@madeformovement.com
Tel: + 49 (0) 511-234 81 60
Vorlagen notwendiger Dokumente
Vorlagen notwendiger Dokumente
Status-/Erprobungsbericht
HIER der Link zum Xplore-Status-/Erprobungsbericht. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus!
Einverständniserklärung Datenschutz
Bitte füllen Sie DIESE Einverständniserklärung aus.
Dokumentation der Erprobungsphase
Sollte Ihre Krankenkasse eine längere Erprobungsphase einfordern, finden Sie HIER einen Link zur Dokumentation.
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
Blogs, Webinare, Broschüren, Studien
In unserer Rubrik WISSENSWERTES finden Sie weitere wertvolle Informationen zum Xplore:
** Blog-Artikel **
Charlotte – die Geschichte einer starken jungen Frau - Juni 2023
Let´s go Amin – spannende Abenteuer mit dem neuen Xplore - März 2023
Xplore – die Gehhilfe für große und kleine Abenteuer - November 2022
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Xplore - Die Gehhilfe für große und kleine Abenteuer
** Broschüren/Poster **
Xplore - für große und kleine Abenteuer
Innovative Hilfsmittel für die Individualversorgung
Der ultimative Leitfaden für Kinder mit Gehhilfen
** Wissenschaftliche Artikel (englisch) **